Sangreal

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sangreal Living & Estates GmbH
für Immobilienmakler-, Nachweis-, Vermittlungs- und Beratungsleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Sangreal Living & Estates GmbH (nachfolgend „Sangreal” oder „Makler”) und ihren Auftraggebern, Interessenten, Kunden sowie sonstigen Empfängern von Informationen und Leistungen.

1.2 Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes (MaklerG), der Immobilienmaklerverordnung sowie der gewerberechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese von Sangreal ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.4 Bereits die Inanspruchnahme von Leistungen von Sangreal, insbesondere die Entgegennahme von Exposés, Objektinformationen, Besichtigungsmöglichkeiten, Datenraumzugängen oder die Bekanntgabe einer Geschäftsgelegenheit, gilt als Anerkennung dieser AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Gegenstand der Tätigkeit von Sangreal ist insbesondere:

  • der Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobiliengeschäften
  • die Vermittlung von Kauf-, Verkauf-, Miet- und Pachtverträgen
  • die Vermittlung von Unternehmens- und Beteiligungstransaktionen mit Immobilienbezug
  • die Beratung von Eigentümern, Investoren und Projektentwicklern
  • die Vermarktung von Immobilienprojekten
  • die Organisation und Begleitung von Transaktionsprozessen
  • Off-Market- und Diskretvermarktungen

2.2 Sangreal schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich eine dem Maklergesetz entsprechende Tätigkeit.

2.3 Sangreal ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

3. Angebote und Haftung für Objektinformationen

3.1 Sämtliche Angebote, Exposés, Informationen, Pläne, Flächenangaben, Visualisierungen, Berechnungen und sonstige Angaben beruhen auf Informationen Dritter, insbesondere von Eigentümern, Behörden oder Projektentwicklern.

3.2 Sangreal übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Informationen eigenständig rechtlich, technisch, wirtschaftlich und steuerlich prüfen zu lassen.

3.4 Irrtum, Zwischenverwertung, Preisänderungen sowie der zwischenzeitige Verkauf oder die Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Provision / Maklerhonorar

4.1 Der Anspruch auf Provision entsteht mit Zustandekommen eines rechtswirksamen Geschäfts, das auf die verdienstliche Tätigkeit von Sangreal zurückzuführen ist.

4.2 Der Provisionsanspruch besteht unabhängig davon:

  • ob Sangreal beim Vertragsabschluss mitwirkt
  • wann das Geschäft abgeschlossen wird
  • zu welchen Konditionen das Geschäft abgeschlossen wird
  • ob das Geschäft unmittelbar oder mittelbar zustande kommt
  • ob anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft abgeschlossen wird

4.3 Der Provisionsanspruch besteht insbesondere auch dann, wenn:

  • der Abschluss durch eine dem Auftraggeber nahestehende Person, Gesellschaft oder verbundenes Unternehmen erfolgt
  • der Auftraggeber die von Sangreal bekannt gegebene Gelegenheit an Dritte weitergibt
  • das Geschäft nach Ablauf oder Beendigung des Maklervertrags zustande kommt, sofern die Tätigkeit von Sangreal hierfür ursächlich war
  • zunächst ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, das wirtschaftlich denselben Zweck erfüllt

4.4 Als provisionsbegründend gelten insbesondere auch:

  • Share Deals
  • Asset Deals
  • Beteiligungserwerbe
  • Forward Deals
  • Joint Ventures
  • Optionsvereinbarungen
  • Mietkaufmodelle
  • wirtschaftlich vergleichbare Transaktionsstrukturen

4.5 Die Provision ist mit Unterfertigung des vermittelten Geschäfts sofort fällig.

4.6 Verzugszinsen werden mit 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten.

4.7 Sämtliche Provisionen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5. Weitergabeverbot / Provisionsschutz

5.1 Sämtliche von Sangreal übermittelten Informationen, insbesondere Objektadressen, Eigentümerdaten, wirtschaftliche Informationen, Exposés, Datenräume, Kontakte oder Geschäftsmöglichkeiten, sind streng vertraulich.

5.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sangreal zulässig.

5.3 Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Weitergabeverbot und kommt infolge der Weitergabe ein Geschäft zustande, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der vollen entgangenen Provision an Sangreal.

5.4 Der Auftraggeber haftet auch für das Verhalten von durch ihn informierten Dritten, verbundenen Unternehmen, Beratern, Familienangehörigen oder sonstigen wirtschaftlich nahestehenden Personen.

5.5 Der Provisionsschutz von Sangreal bleibt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab erstmaliger Bekanntgabe der Geschäftsgelegenheit aufrecht.

6. Doppelmakler und Naheverhältnis

6.1 Sangreal ist berechtigt, als Doppelmakler tätig zu sein.

6.2 Sangreal ist weiters berechtigt, mit Vertragspartnern in einem wirtschaftlichen, familiären, persönlichen oder gesellschaftsrechtlichen Naheverhältnis zu stehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

7. Off-Market-Transaktionen / Private Collection

7.1 Angebote im Rahmen der „Private Collection by Sangreal” erfolgen ausschließlich diskret und vertraulich.

7.2 Sangreal ist berechtigt, vor Übermittlung weiterer Informationen oder Unterlagen den Abschluss einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA), eines Suchauftrags oder eines Identitätsnachweises zu verlangen.

7.3 Ein Anspruch auf Zugang zu Off-Market-Angeboten besteht nicht.

7.4 Sangreal ist berechtigt, Interessenten jederzeit ohne Angabe von Gründen vom weiteren Prozess auszuschließen.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung sämtlicher für die Durchführung relevanter Informationen.

8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sangreal unverzüglich schriftlich über:

  • direkte Kontaktaufnahmen
  • Vertragsverhandlungen
  • Letter of Intent (LOI)
  • Angebote
  • Reservierungen
  • Abschlüsse

im Zusammenhang mit einer von Sangreal nachgewiesenen Geschäftsgelegenheit zu informieren.

8.3 Unterlässt der Auftraggeber diese Mitwirkung schuldhaft, bleibt der Provisionsanspruch von Sangreal unberührt.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von Sangreal ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9.2 Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

9.3 Sangreal haftet insbesondere nicht für:

  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • steuerliche Auswirkungen
  • Genehmigungsfähigkeit
  • technische Eigenschaften
  • Flächenangaben
  • Ertragsprognosen
  • wirtschaftliche Entwicklungen
10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden.

10.2 Sämtliche Informationen über Transaktionen, Eigentümer, Interessenten und wirtschaftliche Hintergründe sind vertraulich zu behandeln.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.4 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

11.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

Hinweis gemäß § 30b KSchG und Maklergesetz

Sangreal weist darauf hin, dass sie als Doppelmakler tätig sein kann und bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit des Geschäfts ebenfalls ein Provisionsanspruch bestehen kann.

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